In den folgenden Führerscheinklassen können Sie den Führerschein machen:
Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 50 ccm bzw. 45km/h, bis 15kW
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 16
Theorieausbildung:
     12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6)
     4 Doppelstunden Zusatzstoff
praktische Ausbildung:
     Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
     (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
     5 Fahrstunden Überland
     4 Fahrstunden Autobahn
     3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35kW (Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2kW/kg)
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
Mindestalter: 18
Theorieausbildung:
     12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6)
     4 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse A1 für mindestens 2 Jahre entfällt die Pflicht zur Theorieausbildung.
praktische Ausbildung:
     Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
     (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
     5 Fahrstunden Überland (Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre: 3)
     4 Fahrstunden Autobahn (Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre: 2)
     3 Fahrstunden bei Dunkelheit (Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre: 1)
Bei Vorbesitz der Klasse A1 für mindestens 2 Jahre entfällt die Pflicht zur praktischen Ausbildung. Der Fahrlehrer muss jedoch beurteilen, ob der Fahrschüler über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt.
Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm, über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge, über 15kW
Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM
Mindestalter: 24 bzw. 20 beim min. 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2
     für Dreirädrige Kraftfahrzeuge 21
Theorieausbildung:
     12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6)
     4 Doppelstunden Zusatzstoff
praktische Ausbildung:
     Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
     (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
     5 Fahrstunden Überland (Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre bzw. A1: 3)
     4 Fahrstunden Autobahn (Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre bzw. A1: 2)
     3 Fahrstunden bei Dunkelheit (Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre bzw. A1: 1)
Bei Vorbesitz der Klasse A2 für mindestens 2 Jahre entfällt die Pflicht zur praktischen Ausbildung. Der Fahrlehrer muss jedoch beurteilen, ob der Fahrschüler über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt.
Kraftwagen bis 3,5t z.G.
Anhänger bis 0,75t z.G.
Anhänger über 0,75t z.G., wenn die z.G. des Zuges 3,5t nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Mindestalter: 18
Die Fahrerlaubnis kann durch Teilnahme am Begleiteten Fahren bereits mit 17 Jahren gemacht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns.
Theorieausbildung:
     12 Doppelstunden Grundstoff
     2 Doppelstunden Zusatzstoff
praktische Ausbildung:
     Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
     (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
     5 Fahrstunden Überland
     4 Fahrstunden Autobahn
     3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Kraftwagen bis der Klasse B
Anhänger über 0,75t z.G., wenn die z.G. des Zuges 4,25t nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Mindestalter: 18
     Die Fahrerlaubnis kann durch Teilnahme am Begleiteten Fahren bereits mit 17 Jahren gemacht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns.
Theorieausbildung:
     2,5 Stunden
praktische Ausbildung:
     3,5 Stunden praktische Übungen
     1 Stunde Fahrt im Realverkehr
Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Klasse B. Die Schlüsselzahl 96 und somit die Erlaubnis zum Führen der darin enthaltenen Züge darf erst dann im Führerschein eingetragen werden, sobald der Nachweis der 7-Stündigen theoretischen und praktischen Schulung erbracht ist. Die Schulung darf bereits vor Erteilung der Klasse B erfolgen und dann kann dementsprechend bereits bei der Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl beantragt werden.
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t z.G.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18
Theorieausbildung:
     eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
praktische Ausbildung:
     Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
     (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
     3 Fahrstunden Überland
     1 Fahrstunde Autobahn
     1 Fahrstunde bei Dunkelheit
A1
A2
A
B
B96
BE