Kraftwagen bis der Klasse B
Anhänger über 0,75t z.G., wenn die z.G. des Zuges 4,25t nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Mindestalter: 18
Die Fahrerlaubnis kann durch Teilnahme am Begleiteten Fahren bereits mit 17 Jahren gemacht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns.
Theorieausbildung:
2,5 Stunden
praktische Ausbildung:
3,5 Stunden praktische Übungen
1 Stunde Fahrt im Realverkehr
Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Klasse B. Die Schlüsselzahl 96 und somit die Erlaubnis zum Führen der darin enthaltenen Züge darf erst dann im Führerschein eingetragen werden, sobald der Nachweis der 7-Stündigen theoretischen und praktischen Schulung erbracht ist. Die Schulung darf bereits vor Erteilung der Klasse B erfolgen und dann kann dementsprechend bereits bei der Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl beantragt werden.